Oft bekommen Schwindler Recht

Es vergeht kaum eine Woche ohne ein neues Opfer von Trickbetrügern, das sich in der OVB-Redaktion zu Wort meldet. Peter Ostenrieder aus Bernau ist eines davon. Er ist wie hunderte andere Gewerbetreibende aus der Region auf Anzeigen- und Adressbuchschwindler hereingefallen. Was ihn doppelt ärgert: Obwohl es sich um Abzocke handelt, verließ er den Gerichtssaal zweimal als Verlierer.

«Fliegt Adressbuchschwindel auf?» – so titelte unsere Zeitung vor einem Jahr verheißungsvoll, als sich mehrere Kleinunternehmer aus dem Raum Rosenheim von einer Firma aus Rostock austricksen ließen. Ihnen war ein «Korrekturabzug» für einen Branchenbucheintrag zugeschickt worden. Auf den ersten Blick ein harmloser Routine-Datenabgleich, doch der Teufel steckt im Detail, nämlich im Kleingedruckten: In Wirklichkeit besiegelt man mit der Unterschrift einen Vertrag – fast 1100 Euro sind dann fällig für einen Eintrag in einem Internetportal – mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.

Wie die Opfer war die Staatsanwaltschaft Rostock der Auffassung, dass es sich um einen windigen Adressbuchschwindel handelt. So wurde der Geschäftsführer des Online-Verzeichnisses vor kurzem zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er mit rechnungsähnlich aufgemachten Angeboten geworben hatte.

Ein Urteil, das vielen Opfern Hoffnung machte. Deshalb rechnete sich auch der Allianz-Vertreter Peter Ostenrieder gute Chancen aus, in einem ähnlichen Fall nicht zahlen zu müssen. Fast 1000 Euro Jahresgebühr sollte er für einen zweijährigen Eintrag ins «Deutsche Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe» an eine Wiesbadener Firma überweisen. Ostenrieder legte Widerspruch ein, zahlte nicht und ließ es auf einen Prozess ankommen. «Natürlich hätte ich nicht unterschreiben dürfen, aber hier geht es doch um reine Abzocke, das Formular ist ganz auf Täuschung angelegt – und für fast 2000 Euro ist die Gegenleistung gleich Null», sagt er. Teilweise gaben ihm die Richter am Amtsgericht Rosenheim und am Landgericht Traunstein sogar Recht, letztlich waren sie aber der Auffassung, dass Vertrag eben Vertrag ist.

Juristen erwarten mehr Sorgfalt

Das ist genau der Punkt, der den Schwindel mit dubiosen Adressbucheinträgen blühen lässt. Juristen erwarten von Gewerbetreibenden, dass sie beim Abschluss von Verträgen sehr viel mehr Sorgfalt walten lassen als gewöhnliche Bürger, denen das Gesetz eine Einspruchs- und Widerrufsfrist gewährt. Bei Geschäften unter so genannten Vollkaufleuten – und als solcher gilt auch der Bernauer Versicherungsvertreter – ist das Geschäft in der Regel mit der Unterschrift wirksam. Und so bekommen die Schwindler oft Recht.

Doch es gibt auch Richter, die das anders sehen. So steht beispielsweise ein Urteil des Amtsgerichts Dresden in krassem Gegensatz zu den Urteilen des Amtsgerichts Rosenheim und des Landgerichts Traunstein bei der Berufung. Nach dem aktuellen Dresdener Urteil kann der Anbieter des «Deutschen Gewerbeverzeichnisses für Industrie, Handel und Gewerbe» – also genau die Firma, an die Ostenrieder fast 2000 Euro überweisen muss – Kosten für die Eintragung im «Deutschen Gewerberegister» nicht geltend machen.

Unabhängig von der Frage, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zustandegekommen sei, ob der Beklagte seine Erklärung wegen arglistiger Täuschung habe anfechten können und ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin unwirksam seien, bestehe keine Zahlungsverpflichtung, weil die im Formular beschriebene Leistung nicht erbracht sei. Diese Leistung habe die Klägerin trotz gerichtlicher Hinweise nicht nachweisen können.

Zuvor hatte auch das Amtsgericht Berlin den Wiesbadener Anbieter ebenfalls mit seiner Klage gegen einen nicht zahlenden Kunden abblitzen lassen. Es komme ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung zum Tragen, durch die Gestaltung des Formulars werde der wirkliche Inhalt bewusst verschleiert.

Opfer bezahlte zähneknirschend

Davon kann sich der Bernauer Geschäftsmann nichts kaufen. Er muss zähneknirschend zahlen. Die unterschiedlichen Urteile führt er auf die unterschiedliche Qualität von Anwälten zurück. Ostenrieder: «Meine Anwälte haben sich nicht ins Zeug gelegt. Sie haben den Richtern nicht die richtigen Impulse gegeben.»

Diesen Artikel hier bookmarken: Diese Icons linken zu Social-Bookmarking-Seiten, wo Blog-Leser ihre Seiten teilen und neue Seiten entdecken können.
  • MisterWong
  • Ad-Fox

Hinterlasse einen Kommentar

Name: (erforderlich)

eMail: (erforderlich)

Webseite:

Kommentar: